Berufsfeldorientierungskurs mit ausgedehnten Betriebspraktika Schulversuch BP
Zwischenbericht Manfred Mollenhauer - November 1998
Ein Kooperationsprojekt von ABS und ZSB
1 Vorbemerkungen
2 Rahmenbedingungen
3 Durchführungsmodalitäten
3.1 Pädagogische Ansprüche und Aufnahmekriterien
2.1 Formal-rechtliche Bezüge
3.2 Lernorte
2.2 Zielsetzungen
3.3 Stundenplan
2.3 Zielgruppe
3.4 Curriculum
2.4 Differenzierung, Einschulung und Klassenbildung
3.4.1 Themen: Mathematik
2.5 Lehrer/innen und -tätigkeiten
3.4.2 Themen: Deutsch/ Politik
2.6 Kooperationen
3.5 Zeugnisse
2.6.1 Zentrum für Schule und Beruf (zsb)
3.6 Verbleib der Jugendlichen
2.6.2 Berufspädagogische Beratung
3.7 Schulentwicklung und Fortbildung
2.6.3 Berufsberatung des Arbeitsamts
3.8 Empfehlungen zur Weiterentwicklung
2.6.4 Betriebe Schaubild: Die Pädagogische Beziehung1 VorbemerkungenMit Beginn des Schuljahrs 1997/ 98 sind an der Allgemeinen Berufsschule (ABS) drei Klassen "Berufsfeldorientierungskurs mit ausgedehnten Betriebspraktika" (BP) eingerichtet worden. Diese Klassen sind als Schulversuch im Rahmen der ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge von der Bildungsbehörde anerkannt und genehmigt worden. Bei der pädagogischen und organisatorischen Durchführung dieser Bildungsmassnahme wurden Erfahrungen einer "Praktikumsklasse" (BOP) genutzt, die im Schuljahr 1996/ 97 erstmalig an der ABS im gewerblich-technischen Bereich gemacht werden konnten. Diese Erfahrungen sind im Rahmen des Schulversuchs, der die Schuljahre 1997/98 und 1998/99 umfassen soll, für die drei BP-Klassen modifiziert und weiterentwickelt worden. Nachfolgende Aussagen zum Schulversuch beziehen sich, wenn nicht anders kenntlich gemacht, auf das Schuljahr 1997/98. 2 Rahmenbedingungen 2.1 Formalrechtliche Bezüge Der Schulversuch gründet sich auf § 13 des Bremischen Schulgesetzes. Die drei beteiligten Klassen dieses Schul- bzw. Unterrichtsversuchs gelten als Erprobung einer Weiterentwicklung des Bildungsganges "Berufsfeldorientierunskurs", eines ausbildungsvorbereitenden Bildungsganges nach § 30 des Bremischen Schulgesetzes. Ein Berufsfeldorientierungskurs ist ein vollzeitschulischer Bildungsgang, dessen allgemeine Durchführung in der "Verordnung über ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge im Lande Bremen" geregelt ist. Die Jugendlichen sind während der Praktikumszeiten in Betrieben Schüler/innen der ABS. Sie können die Schulferienregelungen in Anspruch nehmen. Vor Beginn einer jeweiligen Praktikumsphase werden dem Betrieb von der ABS in einem Anschreiben schulrelevante Informationen zum Praktikumsverhältnis mitgeteilt und darauf bezogen stellt der Betrieb eine schriftliche Einverständniserklärung aus und benennt/bestätigt Dauer des Praktikums, tägliche Praktikumszeiten und betriebliche Ansprechpartner. Während des Praktikums besteht Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung für Schüler/innen. 2.2 Zielsetzungen Mit dem Schulversuch soll erprobt werden, inwieweit es gelingen kann, schulpflichtige Jugendliche des elften und zwölften Schulbesuchsjahrgangs durch eine praktikumsorientierte Ausbildungsvorbereitung in anschließende Berufsausbildungsverhältnisse zu überführen. Die Jugendlichen sollen durch die Praktika und die berufspädagogische Begleitung ihren Berufswunsch überprüfen, präzisieren oder ggf. korrigieren können. Dementsprechend sind Praktika in unterschiedlichen Berufen oder Berufsfeldern möglich. Sollten Jugendliche vor Beendigung des Schuljahres in Ausbildungsverhältnisse eintreten können, so wird diese Möglichkeit von allen Beteiligten dieser beruflichen Bildungsmaßnahme besonders unterstützt. In wenigen Fällen ist dies bereits geschehen. 2.3 Zielgruppe Zielgruppe für BP-Klassen sind Jugendliche des elften oder zwölften Schulbesuchsjahr. Von der Berufspädagogischen Beratung der ABS (s.u. Kap. 2.6.2) werden für BP-Klassen vorgeschlagen: * Abbrecher/ innen aus dem zweiten Jahr des Bildungsgangs Berufseingangsstufe/ Berufsfachschule (B/ BFS), * Absolvent(inn)en von B/ BFS, * Ausbildungsabbrecher/ innen, * Abbrecher/ innen aus beruflichen Bildungsgängen Fachoberschule (FOS), Berufsfachschule (BFS) und Berufsfachschule mit qualifizierendem Abschluss (BFS-qu), * Abwartende/Unversorgte, d.h. Jugendliche, die die allgemeinbildenden Schulen absolviert haben und deren Ausbildungsplatzbewerbungen z. T. noch unbeantwortet sind bzw. erfolglos waren oder die sich bislang "noch nicht so richtig" für eine Ausbildung entschieden haben. Hierzu zählen Jugendliche von Haupt- und Realschulen oder aus der gymnasialen Oberstufe. 2.4 Differenzierung, Einschulung und Klassenbildung Schon im Schuljahr 1996/ 97 kamen zunehmend Jugendliche zur Berufspädagogischen Beratung, die den Wunsch nach einer betrieblichen Praxiserprobung in unterschiedlichen Berufen bzw. Berufsfeldern äußerten. Die damals einzige bestehende "Praktikumsklasse", zu Beginn des Schuljahres "ad hoc" eingerichtet und für den gewerblich-technischen Bereich vorgesehen, konnte den vielfältigen Berufs- bzw. Praktikumswünschen nachfragender Jugendlicher nicht mehr hinreichend gerecht werden. Mit Beginn des Schuljahres 1997/ 98 wurden an der ABS drei "Praktikumsklassen" im Rahmen des Schulversuchs eingerichtet:* BP 97.1: Bereich/ Berufsfelder: Wirtschaft und Verwaltung,* BP 97.2: Bereich/Berufsfelder: Technik,* BP 97.3: Bereich/ Berufsfelder: Gesundheit, Soziales, Ernährung/ Hauswirtschaft. Damit wurde sowohl der bisherigen Nachfrage entsprochen als auch die obligatorische Berufsfeldeinteilung für die Berufsgrundbildung berücksichtigt. Darüber hinausgehende Berufswünsche werden von den BP-Teams nach besonderer Absprache berücksichtigt. Bei wechselnden Berufsorientierungen der Jugendlichen während des laufenden Schuljahres ist ein Klassenwechsel ermöglicht worden. In einigen Fällen wurde ein Klassenwechsel sowohl von Jugendlichen als auch von den beteiligten BP-Teams nicht gewünscht, da dem pädagogischen und sozialen Bezug im bisherigen Klassenverband eine Priorität beigemessen wurde. Eine Differenzierung der Schülerinnen und Schüler nach Berufen/ Berufsfeldern und die Klassenbildung wurden in der Regel im Einschulungsverfahren festgelegt, das in folgender Reihenfolge durchgeführt wird:* Schulpflichtige Jugendliche erscheinen in der Berufspädagogischen Beratung.
* Beim Vorhandensein des "einfachen", erweiterten Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses und
* des deutlichen Wunsches nach einer betrieblichen Praxiserprobung, werden die Jugendlichen für die Einschulung in eine Praktikumsklasse vorgeschlagen und
* zum Informationsgespräch, das in der Regel innerhalb einer Woche stattfindet, mit dem BP-Team der gewünschten Praktikumsklasse eingeladen. Wenn der Jugendliche die Aufnahmekriterien (s.u. Kap. 3.1) akzeptiert, erfolgt die Aufnahme in die jeweilige BP-Klasse.2.5 Lehrer/innen und -tätigkeiten Für die drei "Praktikumsklassen" ist jeweils ein BP-Team zu ständig. Zu einem BP-Team gehören: ein/e Klassenlehrer/in, ein/e Fachlehrer/in und ein/e Sozialpädagoge/ -pädagogin (Mitarbeiter/ in des Zentrums für Schule und Beruf (zsb)). Die Lehrer/ innen verfügen über eine berufspädagogische Kompetenz für die jeweiligen Berufsfelder und haben diese durch schulinterne und individuelle Fortbildungsmaßnahmen erweitert bzw. aktualisiert. Zu den regelmäßig stattfindenden Haupttätigkeiten der Lehrkräfte einer BP-Klasse zählen:
* Durchführung des Informationsgesprächs bezüglich der Neueinschulungen,
* sechsstündige Unterrichtsdurchführung am Berufsschultag (weitgehend differenziert bzw. schüler(innen)-orientiert ),
* wöchentliche Sprechstunden für Schüler/ innen, die auf Praktikumssuche sind, vorzeitig oder vereinbarungsgemäß eine Praktikumsphase beendet haben und/ oder andere Belange im Zusammenhang mit Praktika, Berufsschule, Ausbildung, Ausbildungsvorbereitung, pädagogischer Beratung und Unterstützung nachfragen,
* ggf. Eltern/Erziehergespräche (auch außerhalb der Sprechstunden),
* telefonische Betriebskontakte während der laufenden Praktika,
* telefonische und persönliche Akquisition neuer Praktikumsplätze,
* Praktikumsbesuche: durchschnittlich zweimal pro Praktikumsphase,* weitere unregelmäßige Kontakte zu Arbeitsamt/Berufsberatung, Fachberufsschulen, Innungen, Handwerks-, Handelskammer u.a..
* ständige Kooperation der BP-Teammitglieder,
* Fortbildung im Zusammenhang des Schulversuchs (s.u. Kap. 3.7). 2.6 Kooperationen 2.6.1 Zentrum für Schule und Beruf (zsb) Wie bereits oben angedeutet, gehören zu einem BP-Team, neben den Lehrkräften, jeweils ein/e Sozialpädagoge/-pädagogin vom zsb. Das zsb ist Kooperationspartner der ABS und im besonderen Maße seit dem Schuljahr 1996/ 97 an der Ausgestaltung der betrieblichen Praxiserprobung im BP-Team beteiligt. Bis auf Unterrichtsdurchführung und Praktikumsbesuche in Betrieben ist der/ die Sozialpädagoge/-pädagogin vom zsb an allen Prozessen innerhalb des BP-Teams beteiligt. Eine Einbeziehung in den Unterricht zu allen Themen, die im direkten Praktikumszusammenhang stehen, findet ebenfalls regelmäßig statt. Weitere Schwerpunkte der Sozialpädagogen/-pädagoginnen sind die Unterstützung der Jugendlichen:
* bei Bewerbungsvorgängen (Schriftverkehr, telefonische Kontakte, Vorstellungsgespräche u.ä.);
* ungeklärten/ störenden Beziehungen zu amtlichen und privaten Personen;
* psychosozialen Instabilitäten in Problemsituationen sowie das Anlegen und Führung einer Datenbank (Praktikumsfirmen, Ansprechpartner usw.);
* Angebote und Aktivitäten zur individuellen Lebensplanung und Berufsfindung; Durchführung eines zweitägigen Seminars zur Orientierung und Unterstützung zum Schuljahresbeginn;
* weitere situationsbedingte Hilfen. Die ständige Ansprechbereitschaft (insbesondere für Schüler/ innen), die Bereitstellung eines Ortes des Lernens und der Kommunikation (Internet, Cafete, zsb-Räume u.v.a.m.), die besondere sozialpädagogische Kompetenz und spontane Handlungsfähigkeit/-bereitschaft der zsb-Mitarbeiter/ innen haben sich für die BP-Klassen als innovativ, motivationsfördernd und nicht ersetzbar erwiesen.2.6.2 Berufspädagogische Beratung Schulpflichtige Jugendliche des elften und zwölften Schulbesuchsjahrgangs, die keine weiterführende Schule besuchen und sich nicht in einem Ausbildungsverhältnis befinden, kommen zur Berufspädagogischen Beratung in die ABS und werden beraten und motiviert, ihren (beruflichen) Bildungsprozess fortzusetzen. Wenn Jugendliche in der Berufspädagogischen Beratung deutlich machen, dass sie zu einem nächstmöglichen Termin in ein Berufsausbildungsverhältnis (wieder) eintreten möchten, einen Berufswunsch nennen, ggf. berufliche Interessen äußern, die einem Berufsfeld zugeordnet werden können, mindestens den "einfachen" Hauptschulabschluss und eine Arbeits- bzw. Ausbildungserlaubnis besitzen, können sie für eine Einschulung in eine der drei BP-Klassen vorgeschlagen werden. Der/die Berater/ in informiert die entsprechenden BP-Lehrkräfte und lädt den Jugendlichen zum nächsten Informations-/Einschulungsgespräch mit dem BP-Team ein. 2.6.3 Berufsberatung des Arbeitsamts Im Schuljahr 1997/ 98 war die für die ABS zuständige Berufsberaterin am Tag der Informations-/Einschulungsgespräche aller drei BP-Teams im Schulhaus tätig. Die Berufsberaterin nahm häufig direkt an den Informationsgesprächen teil. Von ihr konnten u.a. Informationen über (freie) Ausbildungsstellen, Praktikumsbetriebe, das Verfahren zum Eintritt in außerbetriebliche Berufsausbildungs- bzw. -vorbereitungs-maßnahmen gegeben werden. 2.6.4 Betriebe Die Praktika wurden in unterschiedlichen Bremer Betrieben durchgeführt.
* BP 97.1 (Wirtschaft und Verwaltung) nutzte Praktikumsplätze in Reisebüros, Anwaltskanzleien, Baumärkten, Arztpraxen, unterschiedlichen Bürobereichen und im größeren Umfang in Einzelhandelsfirmen.
* BP 97.2 (Technik) Die Praktika fanden hauptsächlich in Handwerksbetrieben der Elektrotechnik (einschl. Radio- und Fernsehtechnik) und Metalltechnik (einschl. KFZ-Technik) statt; im kleineren Umfang in Tischlereien und Maler-/ Lackiererbetrieben.
* BP 97.3 (Gesundheit, Soziales, Ernährung und Hauswirtschaft) Praktikumsplätze wurden zur Verfügung gestellt im Kranken-, Altenpflegebereich, in Kindergärten, -tages-stätten, von Arztpraxen, Frisörbetrieben, Hotels, Restaurants und vom Einzelhandel. Im Rahmen der schriftlichen Bestätigung eines Praktikums für einen vereinbarten Zeitraum benennen die Betriebe einen/ mehrere Ansprechpartner, die für den Praktikanten und die Kommunikationspartner des BP-Teams zuständig sind. Beim Nichterscheinen des Praktikanten im Betrieb, wiederholter Unpünktlichkeit oder anderer praktikumsbezogener Störungen wendet sich der Betrieb in der Regel kurzfristig an eine Person des BP-Teams. Wenn ein Jugendlicher nach der ersten oder zweiten Praktikumsphase (eine Praktikumsphase soll möglichst fünf Wochen dauern) im gleichen Betrieb ein Langzeitpraktikum fortsetzen möchte und der Betrieb dieses auch wünscht, sollte diesbezüglich eine schriftliche Absichtserklärung für die Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgestellt werden; dies ist in entsprechenden Fällen weitgehend erfolgt. 3 Durchführungsmodalitäten 3.1 Pädagogische Ansprüche und Aufnahmekriterien Außer den in Kap. 2.2 genannten Zielsetzungen, wird für die BP-Klassen der Anspruch geltend gemacht, Jugendlichen eine biographisch orientierte sozialpädagogische Unterstützung und eine berufspädagogische Förderung zukommen zu lassen. Für die Aufnahme und die ordentliche Teilnahme in den BP-Klassen liegen Kriterien zugrunde, mit denen Schüler schon im Informationsgespräch konfrontiert werden und die bei entsprechenden Konflikten während des Schuljahres in den Mittelpunkt gestellt werden. D.h.: Vom Jugendlichen wird erwartet, dass er
* sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten will,
* an vier Wochentagen im Praktikumsbetrieb und am Unterrichtstag in der ABS zum Arbeiten und Lernen bereit ist,
* ggf. sich selbst um Praktikumsplätze bemühen will,
* bei Beendigung einer Praktikumsphase ständigen Kontakt zu seinen Lehrer/ innen bzw. Sozialpädagogen/-pädagoginnen hält,
* sich auf weitere Praktikumsphasen/-firmen vorbereitet,
* einverstanden ist, dass der Praktikumsbetrieb kein verpflichtendes Entgelt zu zahlen hat,
* am Praktikum zu den betriebsüblichen Zeiten (nach Absprache mit dem Betrieb mindestens aber sechs Stunden täglich) teilnehmen will.Eine BP-Klasse gilt als Vollzeitbildungsgang für z.Z. maximal 16 Jugendliche (wg. einer großen Nachfrage sind diese Sollzahlen zeitweise überschritten worden). Die Schüler/ innen erhalten dementsprechende Schulbescheinigungen, Versicherungsgrundlagen und können die Ferienregelung der Schule in Anspruch nehmen. Die Abbruchquote bezüglich o.g. Erwartungen bzw. Verfehlungen war gering. In wenigen Fällen konnten Jugendliche in einen Berufsfeldorientierungskurs ohne Praktikum umgeschult werden und dort eine Persönlichkeitsstabilisierung bekommen, die von schulfremden Personen (Betrieben) nicht hinreichend ermöglicht werden konnte. Flankiert wurden solche Maßnahmen durch eine besondere Unterstützung der Sozialpädagogen/-pädagoginnen des BP-Teams. 3.2 Lernorte An vier Tagen in der Woche ist der Betrieb der zentrale Lernort. Je nach Branche und Beruf hat der Praktikumseinsatz auch auf Montagebaustellen oder bei Firmenkunden stattgefunden. Mit den Firmen wurde vereinbart, dass die Praktikanten im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitarbeiten und dabei die beruflichen Sozialisationseffekte eines Auszubildenden des Betriebs erwerben sollten. An einem Tag in der Woche wurde der Berufsschulunterricht durchgeführt. Im Rahmen der Unterrichtsdifferenzierung war es möglich, neben dem Klassenraum, das PC-Labor (insbesondere von der BP 97.1 - Wirtschaft und Verwaltung), die Elektrowerkstatt (von der BP 97.2 - Technik) und Einrichtungen des Zentrums für Schule und Beruf (von BP 97.1-3) zu nutzen.Die Beteiligung an außerschulischen Veranstaltungen fand statt:
* Besuch der Berufsorientierungsbörse (BOB);
* Besuch bei "TOP-JOBS am Bremer Kreuz" ("WeserPark");
* Einzelbesuche im Berufsinformationszentrum (BIZ) des Arbeitsamts mit Berufsberatung und Erkundung berufs- und ausbildungsbezogener Medien;
* Teilnahme am Fußballturnier um den ABS-Pokal;
* Fahrradtour von der ABS durchs Blockland mit einem gemeinsamen Frühstück. 3.3 Stundenplan Der Stundenplan für den Berufsschultag in der ABS umfasst sechs Unterrichtsstunden und drei Fächer:
* 2 Wochenstunden Mathematik;
* 2 Wochenstunden Politik;
* 2 Wochenstunden Deutsch.3.4 Curriculum Eine curriculare Orientierung für die Unterrichtsdurchführung in den drei Praktikumsklassen ist von den Lehrkräften der BP-Teams erarbeitet worden. Der Unterricht wurde von den zwei Lehrkräften des jeweiligen BP-Teams gemeinsam geplant, durchgeführt und analysiert; Methoden der Binnendifferenzierung waren notwendig, und wurden eingesetzt, insbesondere wg. der Leistungs-, Bildungs- und Sprachunterschiede der Schülerinnen und Schüler. Dabei zeigten jugendliche Aussiedler häufig sehr gute Praktikumsleistungen und mathematische Fähigkeiten, aber Defizite im Bereich der deutschen Sprache mit dadurch implizierter Zurückhaltung in größeren Lerngruppen. Aktuelle Anlässe (Unfall im Praktikum, Konflikte im Zusammenhang mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.) konnten im Unterricht Berücksichtigung finden.3.4.1 Themen: Mathematik
* Grundrechenarten (Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division);
* Dezimalzahlen (Umgang mit dem Komma);
* Umgang mit dem Taschenrechner;
* Bruchrechnung (Kürzen, Erweitern, Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division);
* Umrechnung (Brüche in Dezimalzahlen, Dezimalzahlen in Brüche);
* Dreisatz (Proportionales und antiproportionales Verhältnis, erweiterter bzw. doppelter Dreisatz);
* Prozentrechnung
* Zinsrechnung (Sparen, Kredite, Raten; Jahres-, Monats-, Tageszinsen);
* Tabellen, Schaubilder, Diagramme (Ermittlung und Interpretation von Wertangaben);
* Vom Bruttoarbeitslohn zum Nettoarbeitslohn (Stunden, Monats, Jahreslohn; Ermittlung/Berechnung von Steuern, Versicherungsbeiträgen, weiteren Abzügen). Weitere Themen wurden mit unterschiedlicher Intensität in den jeweiligen berufsfeldbezogenen "Praktikumsklassen" unterrichtet, dabei konnten u. a. Übungen mit dem Personalcomputer im Rahmen der Binnendifferenzierung stattfinden. In der Klasse BP 97.2 (Technik) wurden außerdem unterrichtet:
* Gleichungen/Verhältnisgleichungen;
* Längen-, Flächen-, Volumenberechnungen;
* Winkel und Zeitmaße;
* Lehrsatz des Pythagoras;
* Grundlagen der Technischen Kommunikation.3.4.2 Themen: Deutsch/ Politik Im Rahmen des Curriculums wurden die Themen/Lerninhalte für Deutsch und Politik zusammengefasst; der Unterricht sollte möglichst fächerübergreifend durchgeführt werden. Als weitere curriculare Orientierungen konnten die Lehrpläne
* Berufsfeldorientierungskurse (1997) und
* Rahmenplan für das Fach Politik an beruflichen Schulen (1994) berücksichtigt werden. Praktikumsberichte
* mündlich,
* schriftlich (prosaisch, Formblätter, Tagebuchaufzeichnungen);
* Präsentation (Werkstücke, Fotos, Zeichnungen, Poster u.a.); Bewerbung
* Praktikum und Ausbildungsplatz;
* Bewerbungsanschreiben;
* Lebenslauf;
* relevante Zeugnisse und Zertifikate;
* Bewerbungsgespräche: Gesprächstraining, Rollenspiel, Videomitschnitt. Schriftverkehr/Texterstellung
* Antwortschreiben, Urlaubsgesuch, Entschuldigung, Verlustmeldung, Reklamation, Bestellung, Leserbrief, Protokoll u.a., ggf. Computereinsatz zu o. g. Beispielen. Kommunikation
* Grundlagen (Gesprächstechniken, Körpersprache, Kommunikationsstörungen, Rollenspiele u.a.);
* Umgang mit Kommunikationsmedien (Telefon, FAX, Computer mit Peripheriegeräten, weitere);
* Gesprächs- und Verhaltenstraining für Schlüsselsituationen im Alltag, in der Schule und am Arbeitsplatz;
* Verhalten im Betrieb;
* Arbeitssicherheit und Unfallverhütung;
* Arbeitsplatzbezogene Regelungen und Vorschriften;
* Unfallbericht. Berufsbezogene Geschlechterrollen
* Mädchen-/Frauenarbeit, Jungen-/Männerarbeit;
* Frauen-, Männerberufe;
* Arbeitssituationen in Haushalt, Familie und Betrieb;
* Rollenkonflikte. Betrieb
* Betriebsarten/Unternehmensformen;
* Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistung;
* Betriebsaufbau und -strukturen. Volkswirtschaftliche Grundlagen * Arbeit, Beruf, Qualifikation, Arbeitslosigkeit, Leiharbeit;
* Tarifpolitik, Gewerkschaften;
* Markt, Produzent, Verbraucher. Preis, Geld
* Sparen, Spar- und Girokonto;
* Währungsreform (Euro);
* Kredit;
* Schulden. Werbung Berufsausbildung
* Branchen, Berufsfelder, anerkannte Ausbildungsberufe;
* Ausbildungsplatzsuche (Arbeitsamt, Berufsberatung, Berufsinformationszentrum (BIZ), Zeitung/Stellenanzeigen, informelle Kontakte, persönliche Beziehungen);
* Aufgaben und Einbeziehung von Handels- und Handwerkskammer, Innungen, Fachberufsschulen (schulische Berufsausbildung), Trägermassnahmen, Beruflicher Rehabilitation;
* persönliches Eignungsprofil, berufliches Anforderungsprofil;
* Eignungstests, Testtraining;
* Gesundheitliche Voraussetzungen;
* Berufsausbildungsvertrag (Bestandteile);
* Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung;
* Jugendarbeitsschutzgesetz;
* Organisation der Ausbildung (Ausbildungsordnung, Lernorte, Prüfungen, Unterstützung bei Problemen u.a.). Bundeswehr und Zivildienst
* Berufliche Perspektiven Arbeitszeugnis Lohn
* Brutto-/Nettoarbeitslohn;
* Lohn-/ Kirchensteuer;
* Sozialversicherungen;
* weitere Abzüge oder Zuwendungen;
* Lohnsteuerjahresausgleich. Private Versicherungen Wohnen
* Wohnungssuche;
* Mietverhältnisse.Ehrenamtliche Engagements 3.5 Zeugnisse Die Schülerinnen und Schüler erhielten zum Schulhalbjahr ein Zwischenzeugnis und zum Schuljahresende ein Abschluss- bzw. Abgangszeugnis des Bildungsgangs. Das Zeugnis enthielt Benotungen im berufsfeldübergreifenden Bereich für Deutsch und Politik und im ergänzenden Bereich für Deutsch und Mathematik. Eine Zeugniserweiterung bezüglich der Ausweisung von Praktika wird von den BP-Teams intendiert; bislang konnten die Schülerinnen und Schüler diesbezüglich zusätzliche Zertifikate erhalten. Verschiedene Betriebe haben den Praktikanten entsprechende Zertifikate ausgestellt, einige Betriebe konnten oder wollten diese zusätzliche Arbeit nicht leisten. 3.6 Verbleib der Jugendlichen Der Verbleib der Jugendlichen, die bis zum Schuljahresende den drei BP-Klassen angehört haben, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Da laufende Bewerbungsverfahren in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden sollten und um die Nachhaltigkeit der Vermittlung zu überprüfen, wurden die Daten im Oktober 1998 ermittelt. BP-Schüler/innen und Verbleib gesamt BP 98.1 BP 98.2 BP 98.3 Schüler/innen 50 15 18 17 davon weiblich 28 10 2 16 davon männlich 22 5 16 1 Berufsausbildung 31 10 14 7 betrieblich (dual) 25 9 13 3 außerbetrieblich 2 1 1 schulisch (BFS, BFS-qu) 4 4 Ausbildungsvorbereitung 7 2 2 3 Allgemeine Berufsschule 3 2a) 1b) Maßnahme: Arbeitsamt4 1 3 Weiterführende Schulen FOS, Handels-/Privat-/Erwachsenenschule4 2 4 Sonstiges 7 2 2 3 AB-Maßnahme 1 1 Arbeitsverhältnis 2 1 1 Freiwilliges Soziales Jahr 2 2 Ausland 2 1 1 Anmerkungen zur Tabelle a) Die Schülerinnen sind erst im Juni und Juli 1998 in diese Klasse eingeschult worden. b) Die Möglichkeit einer Beruflichen Rehabilitation ist vom Arbeitsamt anerkannt worden; der Schüler befindet sich im zwölften Schulbesuchsjahr (Schuljahr 1998/ 99) und wartet auf die Zuweisung für die Rehabilitationsmassnahme. Zu den Klassen gehörten im laufenden Schuljahr weitere Schülerinnen und Schüler, die aber ggf. schon nach wenigen Tagen in eine andere Ausbildungsvorbereitungsmaßnahme gewechselt sind. In einigen Fällen konnten Jugendliche zu Beginn des Schuljahrs noch in duale und vollzeitschulische (BFS-qu) Ausbildungsmaßnahmen eintreten. Verhältnismäßig hoch war der Eintritt in duale Ausbildungsgänge im handwerklichen Bereich (BP 97.2) in metall- und elektrotechnischen Berufe, einschließlich KFZ-Mechanik. Die Praktikumsleistungen der Jugendlichen, das betonte "soziale" Engagement in Verbindung mit den ökonomischen Interessen der Firmen und das Beziehungsgeflecht "Praktikant - Lehrer/ Sozialpädagoge - Betriebsinhaber/ Meister" waren hier eine Grundlage dieser positiven Verhältnisse. Schwieriger als erwartet erwies sich die bei der Einschulung gewünschte Ausbildungsperspektive Bürokaufmann/-frau (BP 97.1). Diesbezüglich adäquate Ausbildungsplätze konnten nur in geringer Anzahl gefunden werden. Für die meisten Jugendlichen dieser Klasse ist als duales Berufsausbildungsverhältnis der Einzelhandel geblieben. Für mehrere Jugendliche der Klasse BP 97.3 findet die Berufsausbildung im Pflegebereich (Alten-, Krankenpflege) obligatorisch in Schulen statt. U. a. haben in dieser Klasse fehlende geeignete Ausbildungsplätze dazu geführt, dass verschiedene Jugendliche in weiterführende Bildungsmaßnahmen eingetreten sind. 3.7 Schulentwicklung und Fortbildung Alle Mitglieder der BP-Teams nahmen im Schuljahr 1997/98 an einer wöchentlich zweistündigen schulinternen Fortbildung in der ABS teil. Unter dem Fortbildungsthema "Entwicklung eines Schulprogramms/ Schulprofils. Kriterien für ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge" hat die Arbeitsgruppe der BP-Teams Belange und Innovationen im Zusammenhang der "Praktikumsklassen" weiterentwickelt. Schwerpunkte der Fortbildung waren Unterichtsinhalte, Methoden, berufspädagogische Implikationen von Arbeiten und Lernen, flankierende sozialpädagogische Unterstützungen, fallorientierte, d. h. biographische Analysen und Besprechungen. Die Fortbildung wurde von Manfred Mollenhauer, selbst Lehrer in einer BP-Klasse, moderiert und von allen Teilnehmern wechselweise inhaltlich vorbereitet. 3.8 Einschätzungen/ Empfehlungen zur Weiterentwicklung Die Schülerschaft in der ABS zeigt ein komplexes Gebilde. Für die o.g. Zielgruppe (s. Kap 2.3) hat sich die Orientierung an Arbeiten und Lernen in einer "Praktikumsklasse" bisher bewährt. Die Jugendlichen konnten auf den Ernstcharakter von Arbeit, Beruf und Ausbildung vorbereitet werden. Das Ziel, einen anerkannten Ausbildungsberuf zu ergreifen, konnte bei fast allen Jugendlichen aufrecht erhalten werden. In einigen Fällen konnten Berufswünsche durch das Praktikum und den Berufsschulunterricht überprüft und korrigiert werden. Nicht zuletzt die relativ hohe Vermittlungsquote in Ausbildungsverhältnisse, denen ein ausgedehntes Praktikum im gleichen Betrieb vorausgegangen war, rechtfertigt nach Meinung der am Schulversuch Beteiligten, die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung dieser Maßnahme. Durch die pädagogische Beziehung von Lehrkräften und Sozialpädagogen/-pädagoginnen zu dem Jugendlichen und seiner spezifischen Situation konnte einem bekannt gewordenem Problem frühzeitig begegnet werden, in einigen Fällen konnte ein Praktikumsabbruch verhindert und die bereits angekündigte Ausbildungsperspektive aufrecht erhalten werden. Eine theoretische Grundlegung für eine Ausbildungsvorbereitung in "Praktikumsklassen" kann im Rahmen dieses Zwischenberichts nicht erfolgen. Im Alltag der "Praktikumsklassen" hat sich die ständige (pädagogische) Beziehung der Beteiligten - siehe Schaubild - als bedeutsam für eine positive Gestaltung des Schulversuchs herausgestellt. Schaubild: Die Pädagogische Beziehung Jugendliche/r und Erziehungsberechtigte/r Lehrer/in und Sozialpädagog(in)e Betrieb und zuständ. Mitarbeiter/in "Wenn eine Ecke abgebrochen ist (d. h. ein/e Beteiligte/r nicht zufrieden ist), ist das Praktikum bzw. die Praktikumsphase instabil und muss verändert werden"! Die o.g. Dreiecksbeziehung im "Berufsfeldorientierungskurs mit ausgedehnten Betriebspraktika" ist bislang zu einer stabilen Konstruktion ausgebaut worden, die als Fundament für eine erfolgversprechende Berufsausbildung dienen kann. Positive Rückmeldungen von ehemaligen BP-Schüler/ innen, Eltern und Praktikumsbetrieben bestätigen den Schulversuch und ermutigen die beteiligten Lehrer/ innen und Sozialpädagogen/ -pädagoginnen ihre Arbeit auch in diesem Schuljahr engagiert fortzusetzen. Im laufenden Schuljahr (1998/ 99) deuten sich Schwierigkeiten bei Vermittlung und Eintritt in adäquate Praktikumsbetriebe wg. einer ausgeweiteten Praktikumsorientierung anderer Maßnahmen der Berufsvorbereitung an.
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