updated: 27.4.2010
Aktuelle Basisinformation der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Bremen: pdf-Datei
Übergang von der HAUPTSCHULE in Schulen und Berufe pdf-Datei Übergang von der REALSCHULE in Schulen und Berufe Nach der Hauptschule in Schulen und Berufe Nach dem Hauptschulabschluss bieten die Berufsfachschulen mehr Qualifikationen für anspruchsvollere Ausbildungen an. (Stand: Oktober 2007)
1. Abschlüsse und Berechtigungen nach der Hauptschule
2. Schulpflicht - Berufsausbildung im dualen System (Betrieb und Berufsschule)
3. Angebot muttersprachlichen Unterrichts in Türkisch
4. Berufliche Grundbildung und Berufsausbildung an Schulen
4.1 Anmeldung, Bewerbungsschluss, Zulassung
4.2 Berufsgrundbildungsjahr
4.3 Berufsfachschulen, die zu einem schulischen Berufsabschluss führen
4.3.1 Berufsfachschule für Pflegehilfe (Schulversuch)
4.3.2 Berufsfachschule für Kinderpflege
4.4 Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschulen
5. Weitere Möglichkeiten für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Mittleren Schulabschlusses (Realschulabschlusses)
5.1 Erwachsenenschule
5.2 Nichtschülerprüfung
6. Berufsberatung, Schullaufbahnberatung und Ausbildungsförderung 1. Abschlüsse und Berechtigungen nach der Hauptschule Die Hauptschule endet nach der 10. Jahrgangsstufe. Wer sie erfolgreich abgeschlossen hat, erhält mit dem Abschlusszeugnis den Erweiterten Hauptschulabschluss. Das Abschlusszeugnis setzt Leistungen voraus, die ohne Ausgleich zur Versetzung führen würden. Der ,,einfache" Hauptschulabschluss wird am Ende der 9. Jahrgangsstufe erteilt, wenn die Versetzung in die 10. Jahrgangsstufe erreicht worden ist. Der Erweiterte Hauptschulabschluss schließt den Mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) ein, wenn der Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 2,4 beträgt und in Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note ,,befriedigend" (3) erreicht wurde. Die Ausbildungsmöglichkeiten, die der Realschulabschluss eröffnet, sind im Informationsheft "Nach der Realschule in Schulen und Berufe" dargestellt. Der Besuch der Gymnasialen Oberstufe ist mit dem Erweiterten Hauptschulabschluss möglich, wenn er dem Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) gleichgestellt ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 ausweist. Zu den Voraussetzungen gehört außerdem ein befürwortendes Gutachten der Klassenkonferenz. Außerdem geht für Absolventinnen und Absolventenen mit Erweitertem Hauptschulabschluss der 11. Jahrgangsstufe der Gymnasialen Oberstufe ein verpflichtendes Vorlaufjahr voraus, das zurzeit am Schulzentrum Neustadt durchgeführt werden kann. Aktuelle Auskünfte erteilt die Schullaufbahnberatung 2. Schulpflicht - Berufsausbildung im dualen System (Betrieb und Berufsschule) Die Schulpflicht dauert in der Regel zwölf Jahre. Alle Jugendlichen, die einen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, sind bis zum Abschluss ihrer Ausbildung schulpflichtig. Sie besuchen neben der Ausbildung im Betrieb die zuständige Berufsschule in Tellzeitform (Duales System). Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Betrieb. Eine betriebliche Ausbildung bedeutet nicht den Verzicht auf weiterführende schulische Bildungsgänge. So schließt das Abschlusszeugnis der Berufsschule den Realschulabschluss ein. Über die 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschule kann in einem weiteren Jahr die Fachhochschulreife erlangt werden. Jugendliche, die keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben und auch keine berufliche Vollzeitschule besuchen, müssen sich bei der Allgemeinen Berufsschule, melden Steffensweg 171, 28217 Bremen, Infos (0421) 361 19639 Infos (0421) 361 59667 Infos hier anklicken Infos wie oben: www.abs-bremen.de Wir öffnen Wege und vermitteln jeweils aktuell mögliche Plätze aller weiterführenden Schulen im Rahmen der Schulpflicht. 3. Angebot muttersprachlichen Unterrichts in Türkisch Türkische Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, in der beruflichen Schule im Rahmen eines Wahlangebotes zwei Wochenstunden am Unterricht in Türkisch teilzunehmen. Dieser Unterricht bezieht wichtige Inhalte der Landeskunde mit ein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in ihrem Zeugnis eine Note für dieses Wahlfach. Mit dieser Note kann die Note eines anderen Faches ausgeglichen werden. Wer dieses Angebot annehmen möchte, muss sich bei der beruflichen Schule, die zurzeit besucht wird, für den Unterricht anmelden. Der Unterricht in Türkisch wird angeboten am Schulzentrum des Sekundarbereichs II Utbremen Meta-Sattler-Straße 33, 28217 Bremen Infos (0421) 361 596 88 oder 89 Infos (0421) 361 16019 Infos 368@bildung.bremen.de Infos www.szut.de 4. Berufliche Grundbildung und Berufsausbildung an Schulen (Berufliche Vollzeitbildungsgänge) 4.1 Anmeldung, Bewerbungsschluss, Zulassung Die Anmeldungen für die beruflichen Vollzeitbildungsgänge müssen bis spätestens 1. März eines jeden Jahres erfolgt sein. Beim Antrag auf Zulassung zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses kann in der Regel nur das Zeugnis des ersten Halbjahres der 10. Jahrgangsstufe vorgelegt werden. Aufgrund dieses Zeugnisses kann die Schule nur eine vorläufige Entscheidung über die Zulassung treffen. Die endgültige Zulassung erfolgt auf der Grundlage des berechtigenden Zeugnisses. Wenn die Anmeldezahl zum Bewerbungsschluss zu gering ist, um einen geplanten beruflichen Vollzeitbildungsgang einzurichten, werden die Bewerberinnen und Bewerber hierüber nach dem Bewerbungsschluss von der jeweiligen Schule informiert. Ob ein beruflicher Vollzeitbildungsgang an allen geplanten Standorten eingerichtet wird kann, richtet sich jeweils nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresbeginn. Ein Standortwechsel ist also nicht immer auszuschließen. Übersteigt die Zahl der fristgerecht eingereichten Bewerbungen die Zahl der Schülerplätze erheblich, so erfolgt die Aufnahme nach Leistung; die Rangfolge ergibt sich aus der Durchschnittsnote des berechtigenden Zeugnisses. Auch in diesem Fall erhält man zunächst nur eine vorbehaltliche Zulassung. Die endgültige Zulassung erfolgt auf der Grundlage des berechtigenden Zeugnisses. 4.2 Berufsgrundbildungsjahr Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vermittelt eine breit angelegte berufliche Grundbildung in einem Berufsfeld. Es ist im Berufsfeld Metalltechnik in Förderform für Jugendliche aus Berufswahlvorbereitungskursen vorgesehen. 4.3 Berufsfachschulen, die zu einem schulischen Berufsabschluss führen 4.3.1 Berufsfachschule für Pflegehilfe (Schulversuch) Die Ausbildung in der Berufsfachschule für Pflegehilfe mit den Schwerpunkten Altenpflegehilfe und Heilerziehungspflegehilfe soll dazu befähigen, unter Anleitung einer Fachkraft Menschen in besonderen Lebenssituationen bei der Lebensbewältigung zu unterstützen und zu fördern, sie zu pflegen und zu versorgen. Während der Ausbildung finden unterrichtsbegleitende Praktika von insgesamt 23 Wochen statt. Zulassungsvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache oder der Erweiterte Hauptschulabschluss mit mindestens ausreichenden Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sowie die Teilnahme an einem Beratungsgespräch und an einem schulinternen Eingangstest sowie die gesundheitliche Eignung für den Beruf. Schülerinnen und Schüler, die mit Hauptschulabschluss in den Bildungsgang eintreten, können am Ende des ersten Schuljahres an einer Zwischenprüfung teilnehmen und mit dem Bestehen der Zwischenprüfung den Erweiterten Hauptschulabschluss erwerben. Schülerinnen und Schüler, die mit Erweitertem Hauptschulabschluss in den Bildungsgang eintreten oder die die Zwischenprüfung mit Erfolg bestanden haben, können mit der Teilnahme am Zusatzunterricht und dem Bestehen der Zusatzprüfung den Mittleren Schulabschluss erwerben. 4.3.2 Berufsfachschule für Kinderpflege Die Ausbildung zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger kann nur in einer beruflichen Vollzeitschule erlernt werden und dauert drei Jahre. In den ersten zwei Jahren erhalten die Schüler und Schülerinnen Unterricht in der Berufsfachschule. Während dieser Zeit gehen sie einmal in der Woche in eine Praktikumsstelle und absolvieren eine Praktikumsphase von bis zu neun Wochen Dauer im ersten Jahr und ein Praktikum von sechs Wochen Dauer im zweiten Jahr. Das zweite Jahr schließt mit einer Prüfung ab. Mit Bestehen der Prüfung am Ende des zweiten Jahres wird der Mittlere Schulabschluss erworben. Im dritten Ausbildungsjahr, dem Berufspraktikum, gehen sie an vier Tagen in der Woche in eine Praktikumsstelle (sozialpädagogische Einrichtung oder Familie) und an einem Tag in der Woche in die Schule. Die Ausbildung endet nach dem dritten Jahr mit einer staatlichen Anerkennung. Zulassungsvoraussetzung ist der Erweiterte Hauptschulabschluss mit mindestens der Note 3,0 im Fach Deutsch und 4,0 in den Fächern Mathematik und Fremdsprache und die gesundheitliche Eignung für den Beruf. 4.4 Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschulen Einjährige Berufsfachschulen werden in folgenden Bereichen eingerichtet: * Berufsfachschule für Technik o Fachrichtung Bautechnik »» o Fachrichtung Elektrotechnik »» o Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung »» o Fachrichtung Holztechnik »» o Fachrichtung Informationsverarbeitung »» o Fachrichtung Installationstechnik »» o Fachrichtung Mechatronik »» o Fachrichtung Metall- und Fahrzeugtechnik »» o Fachrichtung Metalltechnik »» * Berufsfachschule für Hauswirtschaftliche Dienstleistungen »» * Berufsfachschule für das Nahrungsgewerbe »» * Berufsfachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe »» * Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Soziales »» * Berufsfachschule für Gesundheit »» * Berufsfachschule für Wirtschaft »» * Handelsschule »» Der Unterricht in der einjährigen Berufsfachschule hat das Ziel, in die Berufsausbildung in einem Beruf oder mehreren verwandten Berufen einzuführen. Die Berufsfachschulen für Technik, für das Nahrungsgewerbe, für Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und für Wirtschaft führen außerdem zur Zuerkennung des Erweiterten Hauptschulabschlusses. Die Berufsfachschulen für Gesundheit, für das Hotel- und Gaststättengewerbe und für Hauswirtschaft und Soziales führen außerdem zur Zuerkennung des Mittleren Schulabschlusses. Schülerinnen und Schüler, die mit Erweitertem Hauptschulabschluss in die Berufsfachschule für Technik eintreten, können mit der Teilnahme am Zusatzunterricht und dem Bestehen der Zusatzprüfung den Mittleren Schulabschluss erwerben. Zulassungsvoraussetzung ist in der * Berufsfachschule für Technik (alle Fachrichtungen, ausgenommen Informationsverarbeitung), für Hauswirtschaftliche Dienstleistungen, für das Nahrungsgewerbe und für Wirtschaft der Hauptschulabschluss sowie die Teilnahme an einem Beratungsgespräch und an einem schulinternen Eingangstest, * Berufsfachschule für Gesundheit, für das Hotel- und Gaststättengewerbe und für Hauswirtschaft und Soziales der Erweiterte Hauptschulabschluss mit mindestens ausreichenden Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sowie die Teilnahme an einem Beratungsgespräch und an einem schulinternen Eingangstest, * Handelsschule sowie in der Berufsfachschule für Technik, Fachrichtung Informationsverarbeitung, der Erweiterte Hauptschulabschluss mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 und in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 sowie die Teilnahme an einem Beratungsgespräch und an einem schulinternen Eingangstest. 5. Weitere Möglichkeiten: nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Mittleren Schulabschlusses 5.1 Erwachsenenschule Nach Vollendung des 17. Lebensjahres kann der Hauptschulabschluss, nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Mittlere Schulabschluss in der Erwachsenenschule nachgeholt werden. Die Dauer des Bildungsganges beträgt für den Hauptschul- oder Erweiterten Hauptschulabschluss * in Tagesform 1 Jahr, * in Abendform 1 oder 1 1/2 Jahre; für den Mittleren Schulabschluss * in Tagesform bei 25 - 27 Wochenstunden 1 1/2 Jahre, * in Tagesform oder Abendform bei 18 - 19 Wochenstunden 2 Jahre. Die Anmeldung erfolgt bei der Erwachsenenschule, Doventorscontrescarpe 172 A, 28195 Bremen, Infos (0421) 361 8113 Infos (0421) 361 17080 Infos 301@bildung.bremen.de Infos www.erwachsenenschule.de Anmeldung zum Aufnahmeverfahren (Formular) Bewerbungsschluss: 15. April und 30. Oktober eines jeden Jahres. 5.2 Nichtschülerprüfung Zu einer Nichtschülerprüfung, auch Externenprüfung genannt, können sich die Personen anmelden, die nachweisen, dass sie sich - anders als durch den Besuch der Kurse der Erwachsenenschule - auf die Bildungsinhalte für den Haupt- bzw. Mittleren Schulabschluss vorbereitet haben. Anmeldungen für die Nichtschülerprüfung sind einzureichen bei der Erwachsenenschule, Doventorscontrescarpe 172 A, 28195 Bremen, Infos (0421) 361 5813 E-Mail und Homepage wie vor. 6. Berufsberatung, Schullaufbahnberatung und Ausbildungsförderung In allen Fragen, die mit Berufswahl und Suche nach dem geeigneten Ausbildungsplatz in Zusammenhang stehen, berät die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Für das Stadtgebiet: Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen Infos (0421) 178 1178 (Anmeldung) Für Bremen-Nord: Lindenstraße 71, 28755 Bremen-Vegesack Infos (0421) 178 1178 (Anmeldung) Berufsinformationszentrum (BIZ) Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen Infos (0421) 178 2601 oder (0421) 178 2629 Infos www.arbeitsagentur.de bzw. Infos Regionalinformation Bremen In allen schulischen Fragen informieren und beraten die genannten Schulen, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer der zurzeit besuchten Hauptschule. Sie können sich außerdem an die Kontaktlehrerin oder den Kontaktlehrer an Ihrer Schule wenden. Diese Lehrkräfte können Sie insbesondere über weiterführende berufliche Bildungsgänge informieren oder Ihnen die Ansprechpartnerinnen und die Ansprechpartner für die Berufsberatung nennen. Wenn weitere Beratungswünsche vorliegen, können sich Schülerinnen und Schüler oder Eltern auch an den Senator für Bildung und Wissenschaft wenden: Schullaufbahnberatung Straßburger Str. 12, 28211 Bremen Infos (0421) 361 10036 bzw. (0421) 361 3424 Infos (0421) 361 3643 Sprechzeiten: täglich - außer mittwochs - von 9 bis 12 Uhr und montags bis 16 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung, sowie natürlich an die Allgemeine Berufsschule Steffensweg 171, 28217 Bremen Infos (0421) 361 19639 Sprechzeiten: täglich von 10 bis 13 Uhr am Steffensweg, dienstags und donnerstags bereits ab 8 Uhr; zusätzlich donnerstags von 10 bis 13 Uhr bei der Agentur für Arbeit und in Bremen-Ost, sowie freitags von 10 bis 13 Uhr in Bremen-Nord. Jugendliche anderer Nationalität, die noch unsicher in der deutschen Sprache sind, können auch die hierfür eingerichtete Sprechzeit montags oder mittwochs jeweils von 10 Uhr bis 13 Uhr nutzen. Fragen zu Möglichkeiten einer finanziellen Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beantwortet das Landesamt für Ausbildungsförderung, Emil-Waldmann-Str. 3, 28195 Bremen Sprechzeiten: montags und dienstags von 9.00 bis 14.00 Uhr und donnerstags von 13.00 bis 17.00 Uhr Infos (0421) 361 4996 - (0421) 361 6298 - (0421) 361 4995 - (0421) 361 2562 - (0421) 361 17164 Nähere Information siehe auch im Menü oben "BAFöG möglich?"
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