Willkommen an der Allgemeinen Berufsschule! Die Lehrerinnen und Lehrer dieser Schule wollen dir dabei helfen, dein Wissen und deine Fähigkeiten weiter zu entwickeln, damit du einen Schulabschluss schaffst, einen Ausbildungsplatz und eine berufliche Perspektive findest. Wir sind eine Schule für Schülerinnen und Schüler aus vielen Nationen, für Starke und Schwache, für viele Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Verhaltensweisen. Es ist wichtig, dass wir uns gegenseitig respektieren und achten. Alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen hier ohne Angst leben und arbeiten können. Die Schule tritt ein für demokratische Prinzipien, Toleranz und Menschlichkeit. Die Schule ist für dich als Schülerin und Schüler ein Ort, an dem du Gast bist. Das Haus, in dem du Gast bist, ist auch dein Haus. Damit verbinden sich für jeden in diesem Haus, also auch für dich, Rechte, Pflichten und Regeln:
1. Wir bemühen uns um einen freundlichen Umgangston, denn Toleranz und Höflichkeit sind Voraussetzung für ein gutes Lern- und Arbeitsklima.
2. Wir alle gehen fair und respektvoll miteinander um und schädigen, behindern, schlagen und belästigen niemanden. Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig.
3. Wir verzichten auf Gewalt. Waffen jeder Art gehören nicht in die Schule!
4. Wir versuchen, Konflikte durch Gespräche zu schlichten. Bei Konflikten sind alle Lehrerinnen und Lehrer, die Vertrauenslehrer/innen Frau Soika und Herr Paulus (Steffensweg), Frau Willms (Sebaldsbrück) und Herr Luther (Valckenburghstr.) oder die Schulleitung (Herr Ratt und Frau Bosecker im Steffensweg) bzw. die Dependanceleitung (Frau Rogge in Sebaldsbrück und Herr Möhlmann in der Valckenburghstraße) jederzeit ansprechbar.
5. Drogen (auch Alkohol) sind in der Schule verboten. Die ABS ist eine drogenfreie Schule. Jeder Verdacht auf Drogenkonsum wird sofort dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin mitgeteilt. Der betroffene Schüler bzw. die betroffene Schülerin erhält die gelbe Karte, das bedeutet eine Ermahnung und die Verpflichtung an einer Beratung Ziele statt Drogen teilzunehmen. Im Wiederholungsfall beschließt die Klassenkonferenz weitere Konsequenzen. Freiwillige Beratungsangebote können jederzeit in Anspruch genommen werden.
6. Wir alle gehen mit den Einrichtungsgegenständen und dem Eigentum anderer verantwortungsbewusst und vorsichtig um.
7. Schäden müssen wieder gutgemacht werden.
8. In unserer Schule können wir uns nur wohl fühlen, wenn alle darauf achten, dass
* keine Abfälle herum fliegen;
* die Wände nicht verschmutzt und beschmiert werden. Jede Vollzeitklasse ist drei Mal im Schuljahr je eine Woche lang für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulhof verantwortlich.
9. Im Schulalltag halten wir folgende Regeln ein:
* Der Unterricht beginnt pünktlich.
* In den Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof, in der Cafeteria, im ZSB oder auf den Fluren auf, die Klassenräume sind in der Regel verschlossen.
* Ausnahmen sind nach Absprache mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und der Schulleitung möglich. * Im gesamten Schulhaus, auf dem Schulhof und auf den angrenzenden Gehwegen vor dem Schulhof herrscht Rauchverbot.
* Schülerinnen und Schüler der ABS haben auf den Schulhöfen der umliegenden Schulen Hausverbot und umgekehrt.
* Bei Krankheit melden sich Schülerinnen und Schüler sofort telefonisch bei ihrer Klassenlehrerin / ihrem Klassenlehrer oder in der Verwaltung krank. Telefonnummern: Steffensweg 361 196 39 361 196 36 Frau Bosecker 361 196 31 (AB) Valckenburghstr. 361 196 51 361 196 52 Sebaldsbrück 361 196 75 361 196 80
* Alle Fehlzeiten müssen schriftlich entschuldigt werden.
* Nicht volljährige Schülerinnen benötigen eine Entschuldigung ihrer Erziehungsberechtigten.
* Bei längeren und häufigen Versäumnissen muss nach Aufforderung durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer spätestens am 4.Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("Gelber Schein" oder Bescheinigung des Arztes) vorliegen.
* Alle wichtigen Privattermine (Ämtergänge, Arztbesuche etc.) werden außerhalb der Unterrichtszeit gelegt. Ist dies nicht möglich, muss der Termin vorher mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer abgesprochen werden und durch eine Bescheinigung belegt werden.
* Elektronische Geräte wie Handy, Musikplayer oder andere, müssen während der Unterrichtszeiten prinzipiell ausgeschaltet sein. Wird das nicht beachtet, muss das Handy oder der Musikplayer nach Aufforderung der Lehrkraft bis zum Ende des Unterrichts ausgehändigt werden.
* Es ist verboten in Unterricht und Schule zu filmen.
10. Jede und jeder hat das Recht und die Pflicht, Mitschülerinnen, Mitschüler und Lehrkräfte auf die Einhaltung dieser Regeln hinzuweisen und bei Nichtbeachtung um Hilfe zu bitten.
11. Jede Klasse kann auf der Grundlage dieser Regeln zu Schuljahresbeginn ihre eigene Klassenordnung entwickeln.
12. Bei Differenzen, die während des Unterrichts nicht zu klären sind, verlässt die Schülerin/ der Schüler nach Aufforderung durch die Lehrkraft den Unterrichtsraum und geht direkt in den Trainingsraum.
13. Werden diese Regeln nicht eingehalten, entscheidet die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer oder ggf. die Klassenkonferenz über mögliche Konsequenzen. Die Klassensprecherin oder der Klassensprecher wird grundsätzlich informiert. Versprechen Ich habe die Regeln gründlich gelesen und alles verstanden. Ich halte mich an diese Regeln! Datum und Unterschrift der Schülerin bzw. des Schülers. Kenntnis genommen (Erziehungsberechtigte)
| Dokumente | Größe |
|---|---|
| regeln [pdf] | 32.58 KB |
